Die erlaufenen Spendengelder gehen ohne Abzug zu je 50 % an die unten aufgeführten
gemeinnützigen Organisationen, die bei vorliegen der kompletten Anschrift unaufgefordert
Spendenquittungen ausstellen, die bei der Steuererklärung gegenüber dem Finanzamt steuermindernd
eingesetzt werden können.
Tuberose Sklerose Deutschland e.V. (TSD)
Stiftung Deutsche Kinderkrebs-Nachsorge
Warum gerade diese beiden gemeinnützige Organisationen:
Als betroffene Eltern sind wir nunmehr schon über 20 Jahre aktive Mitglieder der TSD, und
meine Schwester arbeitet in der Stiftung "Kinderkrebs Nachsorge".
Daher können alle sicher sein, dass die Spendengelder gut ankommen.
Die bisherigen Spendensummen (und Laufleistungen) siehe
Tabelle.
Spendenkonto: